Probekennzeichen, auch bekannt als Kurzzeitkennzeichen, sind in vielen Ländern eine vorgesehene Variante der Kfz-Kennzeichnung. Sie werden speziell für die zeitlich begrenzte Zulassung von Fahrzeugen ausgegeben. Hauptsächlich finden Probekennzeichen Verwendung bei:
Probekennzeichen tragen das Unterscheidungsmerkmal des Zulassungsbezirks, ähnlich den regulären Kennzeichen, sowie eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Sie sind jedoch aufgrund eines besonderen Merkmals, wie zum Beispiel einer gelben Farbmarkierung am rechten Rand in Deutschland, von dauerhaften Kennzeichen zu unterscheiden. Diese Markierung gibt das Ablaufdatum der Gültigkeit an.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Erteilung und Nutzung von Probekennzeichen unterliegen spezifischen gesetzlichen Regelungen, die je nach Land und Region variieren können. In Deutschland etwa müssen Interessenten für ein Probekennzeichen unter anderem eine Versicherungsbescheinigung für Kurzzeitkennzeichen und den gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Zudem wird in der Regel eine Gebühr für die Ausstellung des Kennzeichens erhoben.
Wichtig ist, dass das Fahrzeug, auf das das Probekennzeichen ausgestellt wird, bestimmten technischen Anforderungen entspricht und betriebssicher ist. Denn auch für Fahrten mit Probekennzeichen gelten die im Straßenverkehr üblichen Sicherheitsvorschriften.
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeit von Probekennzeichen ist zeitlich stark begrenzt. In Deutschland sind sie beispielweise maximal für fünf Tage gültig. Die genauen Daten sind stets auf dem Schild vermerkt. Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen die Kennzeichen nicht weiter verwendet werden. Sie müssen dann entweder ordnungsgemäß entsorgt oder bei der zuständigen Zulassungsstelle zurückgegeben werden.
Vorteile und Einschränkungen
Probekennzeichen bieten den Vorteil, dass sie eine unkomplizierte Möglichkeit darstellen, ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal im Straßenverkehr zu bewegen. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn es sich um Einzelfahrten handelt und eine vollständige Zulassung nicht sinnvoll oder zu kostspielig wäre.
Jedoch gibt es auch Einschränkungen. Einsätze von Probekennzeichen zu Zwecken außerhalb der vorgesehenen Probefahrten, Überführungsfahrten oder Fahrten zur technischen Untersuchung gelten als Missbrauch und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem sind solche Kennzeichen oft nicht für Auslandsfahrten gültig, oder es gelten besondere Auflagen.