Das Pfandrecht ist ein Sicherungsrecht, das dem Gläubiger einer Forderung das Recht gibt, sich aus einem beweglichen Gegenstand – in diesem Fall einem Automobile – zu befriedigen, sollte der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Sachenrecht geregelt.
Entstehung eines Pfandrechts am Auto:
Ein Pfandrecht am Auto wird in der Regel durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner begründet. Hierfür wird eine sogenannte Sicherungsübereignung vorgenommen, bei der der Kreditnehmer zwar Besitzer des Autos bleibt, der Kreditgeber jedoch zum rechtlichen Eigentümer wird. Eine andere Form des Pfandrechts ist die Verpfändung, welche allerdings im Kfz-Bereich selten praktiziert wird, da sie den Besitzübergang an den Gläubiger voraussetzt.
Rechte und Pflichten aus dem Pfandrecht:
Der Gläubiger hat das Recht, das Fahrzeug zu verwerten, sollte der Schuldner mit seinen Zahlungen in Rückstand geraten. Dies kann über einen privaten Verkauf oder eine öffentliche Versteigerung geschehen. Bis zur Verwertung des Fahrzeugs muss der Gläubiger dieses allerdings pfleglich behandeln und darf es nicht zu seinem eigenen Vorteil nutzen.
Auswirkungen auf den Automobil-Kauf:
Beim Kauf eines gebrauchten Autos ist es von entscheidender Bedeutung festzustellen, ob auf dem Fahrzeug Lasten wie ein Pfandrecht ruhen. Im Falle eines Pfandrechts kann der Verkäufer nicht frei über das Fahrzeug verfügen, da rechtlich gesehen der Kreditgeber Eigentümer ist.
Überprüfung des Pfandrechts:
Die Existenz eines Pfandrechts kann durch Einsicht in das Schuldnerverzeichnis oder durch eine Anfrage bei der zuständigen Behörde geprüft werden. In Deutschland erfolgt dies über das zentrale Register für Sicherungsrechte an beweglichen Sachen, das sogenannte "Kraftfahrzeug-Brief-Register" beim Kraftfahrt-Bundesamt.
Freigabe des Pfandrechts:
Um das Pfandrecht aufzuheben, muss die Forderung, die durch das Auto abgesichert wurde, vollständig beglichen werden. Danach kann der Gläubiger das Pfandrecht löschen lassen, womit das Auto ohne Belastung übertragen werden kann.