Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist eine Art von Versicherungsvertrag, der Käufern von gebrauchten Fahrzeugen zusätzliche Sicherheit bietet, indem er nach dem Kauf auftretende Kosten für bestimmte Reparaturen abdeckt. Diese Garantien werden häufig von Autohändlern als Anreiz für Käufer angeboten und können entweder im Kaufpreis des Fahrzeugs enthalten sein oder separat erworben werden.
Funktionsweise: Die Garantie tritt in Kraft, nachdem die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers abgelaufen ist, oder kann sogar parallel dazu gelten. In der Regel übernimmt die Gebrauchtwagen-Garantie Reparaturkosten für eine Auswahl an Bauteilen und Systemen des Fahrzeugs, die im Garantievertrag spezifiziert sind. Die Länge der Garantiedauer und der Umfang des Schutzes können unterschiedlich sein und hängen von der jeweiligen Garantie ab, die erworben wird.
Garantiearten: Es gibt verschiedene Arten von Gebrauchtwagen-Garantien. Manche bieten umfassenden Schutz – ähnlich einer "Neuwagen-Garantie" – und andere sind als "Gewährleistungserweiterung" konzipiert, die nur bestimmte Fahrzeugteile abdeckt. Zu den gängigen Varianten zählen:
Laufzeit und Kilometerbegrenzung: Die Laufzeit einer Gebrauchtwagen-Garantie kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen. Oft wird sie auch an eine bestimmte Kilometerlaufleistung gebunden, d.h., sie endet, sobald das Fahrzeug eine bestimmte Kilometerzahl erreicht hat.
Selbstbeteiligung und Beanspruchung: Bei der Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagen-Garantie kann eine Selbstbeteiligung anfallen, die der Käufer bei jeder Reparatur zahlen muss. Der Prozess für die Geltendmachung von Ansprüchen variiert, aber normalerweise müssen bestimmte Wartungsarbeiten eingehalten und Reparaturen in zertifizierten Werkstätten durchgeführt werden, um die Garantieansprüche nicht zu gefährden.
Vergleich und Auswahl: Beim Kauf einer Gebrauchtwagen-Garantie ist es ratsam, die Angebote und Bedingungen verschiedener Anbieter zu vergleichen. Wichtig ist neben dem Preis und Umfang des Schutzes auch der Ruf des Anbieters hinsichtlich der Zuverlässigkeit und der Abwicklung von Garantieansprüchen.