Ein Garantieausschluss ist eine vertragliche Klausel, die häufig beim privaten Verkauf von Gebrauchtwagen verwendet wird. Er soll den Verkäufer vor späteren Ansprüchen des Käufers aufgrund von Defekten am Fahrzeug, die nach dem Verkauf auftreten oder bereits zum Verkaufszeitpunkt unbekannt waren, schützen.
In vielen Ländern ist beim Verkauf von Waren durch Privatpersonen die gesetzlich definierte Gewährleistung automatisch Teil des Kaufvertrags. Die Gewährleistung verpflichtet den Verkäufer dazu, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sollten dennoch Mängel auftreten, kann der Käufer unter Umständen Nachbesserung, einen Preisnachlass, die Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatz verlangen.
Da dies beim Verkauf eines Gebrauchtwagens ein hohes finanzielles Risiko für den privaten Verkäufer darstellen kann, wird oft ein Garantieausschluss vereinbart. Dies muss im Kaufvertrag explizit festgehalten werden, da die Gewährleistung ansonsten weiterhin gilt. Die Formulierung lautet häufig "gekauft wie gesehen" oder "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Dies signalisiert dem Käufer, dass er das Risiko für etwaige Mängel übernimmt und nach der Übergabe des Fahrzeugs keine Ansprüche diesbezüglich an den Verkäufer stellen kann.
Es ist zu beachten, dass ein Garantieausschluss nicht vor arglistigem Verschweigen von Mängeln schützt. Verkauft eine Privatperson ein Auto mit Mängeln, die sie kennt und dem Käufer absichtlich verschweigt, kann der Garantieausschluss unwirksam sein. Zudem sind manche Mängel, falls sie die Sicherheit des Fahrzeuges gefährden, vom Garantieausschluss eventuell ausgenommen, selbst wenn der Kaufvertrag dies nicht explizit ausschließt.
Für den Käufer bedeutet der Garantieausschluss ein höheres Risiko, da er bei auftretenden Mängeln nach dem Kauf in der Regel keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann. Es empfiehlt sich daher, vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens mit Garantieausschluss eine gründliche Prüfung des Fahrzeugs durchzuführen, idealerweise durch einen Fachmann oder eine anerkannte Prüforganisation. Dadurch können potentielle Mängel vor dem Kauf identifiziert und bei der Preisverhandlung berücksichtigt werden.