Definition: Hehlerware bezeichnet im rechtlichen Sinne Güter, die durch kriminelle Handlungen wie Diebstahl oder Raub erlangt wurden und anschließend widerrechtlich verkauft oder gehandelt werden. Im Zusammenhang mit Automobilen spricht man dann von Hehlerware, wenn ein Fahrzeug ohne das Wissen oder die Erlaubnis des rechtmäßigen Eigentümers gestohlen und weiterverkauft wird.
Risiken beim Autokauf: Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens von privaten Verkäufern oder sogar manchmal bei weniger seriösen Händlern kann das Risiko bestehen, unwissentlich ein gestohlenes Fahrzeug zu kaufen. Die Konsequenzen für den Käufer können gravierend sein: Nicht nur, dass der Käufer im Normalfall das Fahrzeug zurückgeben muss, ohne einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises zu haben, sondern es ist auch möglich, dass er sich strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sieht.
Prävention: Um das Risiko zu minimieren, Opfer von Hehlerei zu werden, sollten potenzielle Käufer mehrere Schritte unternehmen:
Rechtliche Situation: In den meisten Rechtsordnungen ist der Handel mit Hehlerware strafrechtlich verboten. Nicht nur der Diebstahl selbst, sondern auch der An- und Verkauf gestohlener Güter wird verfolgt und geahndet. Im Falle, dass man unwissentlich ein gestohlenes Auto erworben hat, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die eigene Position zu klären und weiteres Vorgehen abzustimmen.