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Glossar-Buchstabe: H

Haftung beim Auto-Ankauf

Auto-Ankauf

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Haftungsregelungen beim Fahrzeugverkauf

Auto-Ankauf

Die Haftung beim Auto-Ankauf definiert, in welchem Ausmaß der Verkäufer eines Fahrzeugs rechtlich verpflichtet ist, für Mängel einzustehen, die nach dem Verkauf auftreten oder bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, jedoch nicht offensichtlich waren. Die gesetzlichen Regelungen, welche die Haftung beim Auto-Ankauf bestimmen, unterscheiden sich abhängig davon, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist und ob das gekaufte Fahrzeug neu oder gebraucht ist.

Gewährleistungsrechte beim Neuwagenkauf

Kauf eines Neuwagens

Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Sollten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auftreten, die bereits beim Kauf vorhanden waren, liegt es im Verantwortungsbereich des Händlers, diese zu beheben. Dies schließt Mängel ein, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, aber auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.

Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler

Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler

Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Händler besteht grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Allerdings haben Händler die Möglichkeit, diese Frist vertraglich auf ein Jahr zu verkürzen. Tritt innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel auf, muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er zur Nachbesserung, also zur Reparatur, oder zum Umtausch des Fahrzeugs verpflichtet.

Haftungsausschluss bei Privatverkäufen

Kauf von einer Privatperson

Beim Autokauf von einer Privatperson ist die Sachlage anders. Private Verkäufer können die Haftung für Mängel weitgehend ausschließen. Dies erfolgt häufig durch Formulierungen im Kaufvertrag wie „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. In einem solchen Fall hat der Käufer nur geringe Chancen, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen. Eine Ausnahme bilden arglistig verschwiegene Mängel oder wenn der Verkäufer eine Garantie für bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs übernommen hat.

Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie beim Autokauf

Gewährleistung vs. Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Händler oder Hersteller einer Ware zusätzliche Garantien anbieten. Diese sind freiwillige, über das gesetzliche Maß hinausgehende Zusagen, bei denen der Garantiegeber verspricht, für bestimmte Mängel oder Beschädigungen auch über die Gewährleistungsfrist hinaus zu haften.

Wichtige Tipps für Auto-Käufer

Wichtige Hinweise für Käufer

Auto-Käufer sollten stets alle Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag festhalten und das Fahrzeug vor dem Kauf eingehend prüfen, am besten zusammen mit einem sachkundigen Experten. Es ist ratsam, das Auto auf versteckte Mängel hin zu untersuchen und eine Probefahrt zu machen, um spätere Gewährleistungsansprüche zu sichern oder direkt aus dem Weg zu räumen. Eine genaue Dokumentation des Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt des Kaufs kann bei später auftretenden Problemen ebenfalls von Vorteil sein.

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ID: 70191   |  erstellt am: 22.08.2023 14:38   |   veröffentlicht am: 22.08.2023 14:48   |   bearbeitet am: 03.12.2024 17:47
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