Die Haftung beim Auto-Ankauf definiert, in welchem Ausmaß der Verkäufer eines Fahrzeugs rechtlich verpflichtet ist, für Mängel einzustehen, die nach dem Verkauf auftreten oder bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren, jedoch nicht offensichtlich waren. Die gesetzlichen Regelungen, welche die Haftung beim Auto-Ankauf bestimmen, unterscheiden sich abhängig davon, ob der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson ist und ob das gekaufte Fahrzeug neu oder gebraucht ist.
Kauf eines Neuwagens
Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. Sollten in dieser Zeit Mängel am Fahrzeug auftreten, die bereits beim Kauf vorhanden waren, liegt es im Verantwortungsbereich des Händlers, diese zu beheben. Dies schließt Mängel ein, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, aber auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler
Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem gewerblichen Händler besteht grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistungspflicht. Allerdings haben Händler die Möglichkeit, diese Frist vertraglich auf ein Jahr zu verkürzen. Tritt innerhalb dieses Zeitraums ein Mangel auf, muss der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorhanden war. Ist er dazu nicht in der Lage, ist er zur Nachbesserung, also zur Reparatur, oder zum Umtausch des Fahrzeugs verpflichtet.
Kauf von einer Privatperson
Beim Autokauf von einer Privatperson ist die Sachlage anders. Private Verkäufer können die Haftung für Mängel weitgehend ausschließen. Dies erfolgt häufig durch Formulierungen im Kaufvertrag wie „gekauft wie gesehen“ oder „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. In einem solchen Fall hat der Käufer nur geringe Chancen, Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen. Eine Ausnahme bilden arglistig verschwiegene Mängel oder wenn der Verkäufer eine Garantie für bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs übernommen hat.
Gewährleistung vs. Garantie
Neben der gesetzlichen Gewährleistung können Händler oder Hersteller einer Ware zusätzliche Garantien anbieten. Diese sind freiwillige, über das gesetzliche Maß hinausgehende Zusagen, bei denen der Garantiegeber verspricht, für bestimmte Mängel oder Beschädigungen auch über die Gewährleistungsfrist hinaus zu haften.
Wichtige Hinweise für Käufer
Auto-Käufer sollten stets alle Vereinbarungen schriftlich im Kaufvertrag festhalten und das Fahrzeug vor dem Kauf eingehend prüfen, am besten zusammen mit einem sachkundigen Experten. Es ist ratsam, das Auto auf versteckte Mängel hin zu untersuchen und eine Probefahrt zu machen, um spätere Gewährleistungsansprüche zu sichern oder direkt aus dem Weg zu räumen. Eine genaue Dokumentation des Fahrzeugzustands zum Zeitpunkt des Kaufs kann bei später auftretenden Problemen ebenfalls von Vorteil sein.