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Glossar-Buchstabe: I

Juristische Aspekte beim Autoankauf

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Gewährleistung und Sachmangelhaftung: Beim Autoankauf spielt die Gewährleistung eine wichtige Rolle. Innerhalb der gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfrist muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorlagen. In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen üblicherweise 12 Monate, sie kann jedoch zwischen privatem Verkäufer und Käufer vertraglich auf minimal ein Jahr verkürzt oder ausgeschlossen werden.

Beim Kauf von einem Händler kann die Gewährleistungsfrist hingegen nicht ausgeschlossen werden, und der Händler ist verpflichtet, für Mängel zu haften, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftreten.

Kaufvertrag: Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Autokauf empfehlenswert. Er definiert die Rechte und Pflichten der Handelsparteien und hält die Details des Verkaufs fest, einschließlich Fahrzeugdaten, Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und die Übergabe. Wichtige Bestandteile des Vertrages sind Angaben zum Zustand des Fahrzeugs und die Gewährleistungsregelungen.

Überführung und Zulassung: Käufer müssen sicherstellen, dass sie das Fahrzeug nach dem Kauf rechtmäßig überführen und zulassen können. Hierfür sind in der Regel Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen notwendig. Bei der Zulassung sind die vom jeweiligen Land vorgegebenen Verfahren zu beachten.

Eigentumsübergang: Der rechtliche Eigentumsübergang des Fahrzeugs erfolgt normalerweise mit der Übergabe und Bezahlung. Der Käufer sollte die Übergabe des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der -scheines (Teil I) nicht vernachlässigen, da ohne diese Dokumente keine Ummeldung möglich ist.

Haftungsausschluss beim Privatkauf: Private Verkäufer versuchen oft, durch entsprechende Klauseln im Kaufvertrag die Gewährleistung auszuschließen. Solch ein Haftungsausschluss ist grundsätzlich zulässig, allerdings darf der Verkäufer Arglist nicht vortäuschen und keine Mängel verschweigen, die ihm bekannt sind. Der Ausschluss der Gewährleistung ist ungültig, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Beweislastumkehr: Innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs wird vermutet, dass ein aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Hier liegt die Beweislast beim Verkäufer. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Gebrauchtwagengarantie: Manche Händler bieten eine Gebrauchtwagengarantie an, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Diese zusätzlichen Garantien können bestimmte Fahrzeugteile oder -systeme für einen festgelegten Zeitraum oder Kilometerstand absichern.

KFZ-Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und dient der Absicherung aller Verkehrsteilnehmer gegenüber Risiken, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen können. Vor dem Fahren des neu erworbenen Autos muss daher der Versicherungsschutz gewährleistet sein.

Steuern: Der Käufer ist nach dem Kauf des Fahrzeugs verantwortlich für die Kfz-Steuer. Diese muss an das zuständige Finanzamt entrichtet werden und ist abhängig von Faktoren wie Kraftstoffart und CO2-Emissionen des Fahrzeugs.

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ID: 69112   |  erstellt am: 16.08.2023 17:25   |   veröffentlicht am: 16.08.2023 17:33   |   bearbeitet am: 05.12.2024 12:23
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