Definition: Die Inzahlungnahme ist ein Verfahren, das häufig beim Kauf eines Autos angewandt wird. Der Verkäufer – in der Regel ein Autohaus oder ein lizenzierter Händler – nimmt das gebrauchte Fahrzeug des Käufers an und verrechnet dessen Wert mit dem Kaufpreis des neuen oder gebrauchten Autos, das der Käufer erwerben möchte. Dieser Prozess dient dazu, den Kaufprozess zu vereinfachen und für den Käufer attraktiver zu gestalten.
Vorgehensweise: Bei einer Inzahlungnahme bringt der Käufer sein aktuelles Fahrzeug zum Händler, wo es bewertet wird. Die Bewertung umfasst eine Prüfung des Zustandes, des Kilometerstandes, des Modelljahres, der Marke und des Modells sowie etwaiger Sonderausstattungen oder Modifikationen. Ebenso werden Markttrends und die aktuelle Nachfrage berücksichtigt, um den Wert des Fahrzeugs festzulegen.
Der so ermittelte Wert des in Zahlung gegebenen Fahrzeugs wird dann vom Preis des neuerworbenen Fahrzeugs abgezogen. Falls der Wert des Altfahrzeugs den Preis des neuen Fahrzeugs übersteigt, kann der überschüssige Betrag dem Käufer in manchen Fällen auch ausgezahlt werden oder für Zusatzleistungen wie Garantieverlängerungen, Zubehör oder andere Dienstleistungen verwendet werden.
Vorteile:
Nachteile: