Die Mehrwertsteuer, kurz MwSt., auch bekannt als Umsatzsteuer, ist eine indirekte Steuer, die den Konsum von Waren und Dienstleistungen belastet. In vielen Ländern ist sie als Umsatzsteuer (USt.) bekannt und wird auf den Verkaufspreis von Produkten und Services aufgeschlagen. Im Kontext des Automobilkaufs ist die Mehrwertsteuer ein zentraler Aspekt, den es zu beachten gilt.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Höhe der Mehrwertsteuer, die auf ein Fahrzeug angewendet wird, ist in der Regel ein Prozentsatz des Netto-Verkaufspreises. Dieser Prozentsatz variiert je nach Land und kann sich auch im Zeitverlauf ändern. In einigen Ländern gibt es unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für verschiedene Warenkategorien. Für Automobile liegt der Mehrwertsteuersatz oft bei dem für das jeweilige Land üblichen Standardsatz.
Ausweisung der Mehrwertsteuer
Wenn ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug gekauft wird, kann die Mehrwertsteuer entweder im Gesamtpreis enthalten sein oder sie wird separat ausgewiesen. Dies hängt oft davon ab, ob der Verkäufer ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist und ob es sich bei dem Käufer um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.
Privatkauf
Kauft eine Privatperson ein Auto, so wird der Preis normalerweise inklusive Mehrwertsteuer ausgeschrieben. Der Käufer zahlt den Bruttopreis, und für ihn fällt keine zusätzliche Steuerlast an. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Fall bereits im angegebenen Kaufpreis enthalten.
Kauf durch Unternehmen
Unternehmen können Fahrzeuge als Vorsteuer abzugsfähige Kosten erwerben. Das bedeutet, dass sie die gezahlte Mehrwertsteuer im Rahmen ihrer Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen können. Deshalb ist es für Unternehmen wichtig, dass die Rechnung die Mehrwertsteuer separat ausweist.
Bedeutung für Import und Export
Beim Import oder Export von Fahrzeugen zwischen verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen ergeben sich zusätzliche Komplexitäten. Es kann zu Steuerrückerstattungen oder zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen kommen, je nach den steuerlichen Regelungen, die in den betreffenden Ländern gelten.
Achtung bei Gebrauchtwagen
Beim Kauf von Gebrauchtwagen, insbesondere von Privatpersonen oder kleinen Händlern, kann die Lage bezüglich der Mehrwertsteuer anders sein. Häufig wird die Differenzbesteuerung angewendet, bei der nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis des Händlers der Mehrwertsteuer unterliegt. Dieser Fall tritt jedoch nur ein, wenn der Verkäufer nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.