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Glossar-Buchstabe: M

Mängelhaftung

Auto-Ankauf

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Mängelhaftung beim Autokauf

Auto-Ankauf

Mängelhaftung ist ein Rechtsbegriff, der sich auf die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel bei verkauften Waren bezieht. Im Bereich des Automobilkaufs beschreibt die Mängelhaftung die Verpflichtungen eines Händlers, sollte das verkaufte Fahrzeug nicht den vereinbarten Eigenschaften entsprechen oder verborgene Mängel aufweisen.

Mängelhaftung bei Autokauf gemäß BGB

In Deutschland ist die Mängelhaftung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 434 ff. BGB. Wird ein Auto von einem gewerblichen Händler verkauft, so fallen Gewährleistungsrechte des Käufers unter diese Regelung. Diese Rechte gelten für Neu- und Gebrauchtwagen, wenngleich die konkreten Ansprüche sich unterscheiden können.

Kriterien für einen Sachmangel beim Autokauf

Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Auto zum Zeitpunkt der Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Auch wenn das Fahrzeug sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder keine Eigenschaften aufweist, die bei Fahrzeugen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach Art des Fahrzeugs erwarten kann, ist von einem Sachmangel auszugehen.

Rechtsmängel beim Autokauf

Rechtsmängel treten auf, wenn Dritte in Bezug auf das Auto Rechte gegen den Käufer geltend machen können, die im Kaufvertrag nicht vereinbart wurden. Zum Beispiel könnte ein Rechtsmangel vorliegen, wenn ein Auto als "unbelastet" verkauft wird, aber noch finanziert ist.

Gesetzliche Gewährleistungsfristen und Käuferansprüche bei Mängeln

Die Mängelhaftung verpflichtet den Verkäufer dazu, den Käufer für die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung – üblicherweise zwei Jahre bei Neuwagen und mindestens ein Jahr bei Gebrauchtwagen – gegen Mängel am Fahrzeug abzusichern. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer je nach Fall verschiedene Ansprüche geltend machen:

Rechte des Käufers bei Mängelhaftung

  1. Nacherfüllung: Der Käufer kann zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs verlangen.
  1. Rücktritt: Ist die Nacherfüllung nicht möglich, fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten.
  1. Minderung: Anstelle des Rücktritts kann der Käufer auch eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
  1. Schadensersatz: Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen fordern.

Einschränkungen und Ausnahmen der Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenverkauf

Der Verkäufer darf die Mängelhaftung nicht ausschließen oder einschränken, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Fahrzeugs übernommen hat. Bei Gebrauchtwagenverkäufen ist es jedoch üblich, dass Händler die gesetzliche Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen. Eine solche Verkürzung ist rechtlich zulässig und muss im Kaufvertrag explizit vereinbart sein.

Unterschied zwischen Mängelhaftung und Garantie

Die Mängelhaftung ist zu unterscheiden von einer Garantie. Während die Mängelhaftung gesetzlich vorgeschrieben ist, handelt es sich bei einer Garantie um eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers oder Herstellers, die über die gesetzlich geregelte Mängelhaftung hinausgehen kann. Garantien beziehen sich häufig auf bestimmte Teile des Fahrzeugs oder auf bestimmte Zeit- bzw. Kilometerleistungen.

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ID: 69218   |  erstellt am: 16.08.2023 18:22   |   veröffentlicht am: 16.08.2023 18:36   |   bearbeitet am: 05.12.2024 16:34
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