Die Mehrwertsteuer, oft genannt Umsatzsteuer, ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die auf fast alle Dienstleistungen und Produkte anfällt, die ein Unternehmen verkauft. Im Automobilsektor wird die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen erhoben, wenn diese durch einen gewerblichen Verkäufer (also einen Händler und nicht von Privatperson zu Privatperson) veräußert werden.
Die Höhe der Mehrwertsteuer ist in vielen Ländern gesetzlich festgelegt und kann je nach Land unterschiedlich sein. In Deutschland beträgt die reguläre Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt des Wissensstands Anfang 2023 beispielsweise 19 Prozent. Das bedeutet, dass bei einem Gebrauchtwagenverkauf durch einen Händler 19 Prozent des Bruttoverkaufspreises an das Finanzamt abgeführt werden müssen.
Es ist für Käufer wichtig zu verstehen, dass beim Autokauf von einem gewerblichen Händler die Mehrwertsteuer im angezeigten Verkaufspreis bereits enthalten ist. Dies sorgt für Preis-Transparenz, da der Käufer genau weiß, dass keine zusätzlichen Steuerkosten auf den ausgezeichneten Preis aufgeschlagen werden. Bei einem Privatkauf fällt hingegen keine Mehrwertsteuer an, weil Privatpersonen nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Für Unternehmen, die ein Fahrzeug erwerben, ist die ausgewiesene Mehrwertsteuer oft als Vorsteuer abzugsfähig. Das bedeutet, dass sie die gezahlte Mehrwertsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen können, was zu erheblichen Steuerersparnissen führen kann.
In besonderen Fällen kann für Gebrauchtwagen die sogenannte Differenzbesteuerung nach § 25a UStG angewendet werden. Hier wird nicht die volle Mehrwertsteuer auf den gesamten Verkaufspreis erhoben, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis des Händlers. Diese Regelung ist speziell für den Handel mit Gebrauchtwagen gedacht und kann zum Vorteil sowohl des Verkäufers als auch des Käufers eingesetzt werden.
Es ist auch zu beachten, dass bei Exporten in Länder außerhalb der EU oder in besondere Zoll- und Steuergebiete andere Mehrwertsteuerregelen gelten können, wie zum Beispiel die Ausfuhr in ein Drittland mehrwertsteuerfrei erfolgen kann.