Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine regelmäßig anfallende Steuer, die in Deutschland für das Halten eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Diese Steuer wird zugunsten des Bundes erhoben und dient unter anderem der Finanzierung der Verkehrswege. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die die Umweltverträglichkeit und die Größe des Fahrzeugs betreffen.
Bemessungsgrundlagen der Kfz-Steuer:
Wichtig für Halter von Gebrauchtwagen ist es zu wissen, dass die Kfz-Steuer über die gesamte Haltedauer des Fahrzeugs hinweg bezahlt werden muss. Die Steuer ist im Vorfeld für ein Jahr zu entrichten und kann bei der Zulassungsstelle oder direkt beim Hauptzollamt beantragt werden.
Seit 2014 wird die Kfz-Steuer vom Zoll verwaltet. Die Steuer wird in der Regel per Lastschrift vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen. Bei Nichtzahlung können Säumniszuschläge anfallen und die Zwangsabmeldung des Fahrzeugs drohen.
Abschließender Hinweis: Da die Kfz-Steuer regelmäßig reformiert und an umweltpolitische Anforderungen angepasst wird, sollten sich Autobesitzer über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Insbesondere für zukünftige Autobesitzer ist es ratsam, sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie hoch die Kfz-Steuer für den ins Auge gefassten Gebrauchtwagen ausfällt, um die Gesamtkosten exakt kalkulieren zu können.