Diese Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung der Webseite zu ermöglichen und zu verbessern.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.     zum Impressum
       
Glossar-Buchstabe: K

Kfz-Steuer

Auto-Ankauf

Möchten Sie Ihr Auto verkaufen?

Grundlagen der Kfz-Steuer in Deutschland

Auto-Ankauf

Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine regelmäßig anfallende Steuer, die in Deutschland für das Halten eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Diese Steuer wird zugunsten des Bundes erhoben und dient unter anderem der Finanzierung der Verkehrswege. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die die Umweltverträglichkeit und die Größe des Fahrzeugs betreffen.

Grundlagen der Kfz-Steuerberechnung

Bemessungsgrundlagen der Kfz-Steuer:

  1. Antriebsart: Die Kfz-Steuer berechnet sich bei Benzin- und Dieselfahrzeugen unterschiedlich. Dieselbetriebene Fahrzeuge tragen in der Regel eine höhere Steuer, da diese mehr Stickoxide als Benziner ausstoßen, was aus umweltpolitischer Sicht stärker besteuert wird.
  1. Hubraum: Bei konventionellen Verbrennungsmotoren wird die Steuer ebenfalls nach dem Hubraum des Fahrzeugs berechnet – je größer der Hubraum, desto höher die Steuer.
  1. CO2-Emissionen: Seit der Einführung des schadstoffbezogenen Bestandteils der Kfz-Steuer fließen auch die CO2-Emissionen in die Berechnung ein. Fahrzeuge, die weniger CO2 ausstoßen, werden somit steuerlich begünstigt.

Faktoren zur Berechnung der Kfz-Steuer

  1. Erstzulassung: Für Fahrzeuge, die nach bestimmten Stichtagen erstmals zugelassen wurden, gelten oft andere Steuertarife. Die fortlaufende Anpassung der Steuergesetze soll Neuerwerbungen umweltfreundlicher Fahrzeuge fördern.
  1. Gewicht: Für Nutzfahrzeuge wie Lkw wird die Kfz-Steuer unter anderem nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet.
  1. Emissionsklasse: Fahrzeuge, die eine bessere Emissionsklasse aufweisen, können von reduzierten Steuersätzen profitieren.

Zahlungsverpflichtungen der Kfz-Steuer für Gebrauchtwagenhalter

Wichtig für Halter von Gebrauchtwagen ist es zu wissen, dass die Kfz-Steuer über die gesamte Haltedauer des Fahrzeugs hinweg bezahlt werden muss. Die Steuer ist im Vorfeld für ein Jahr zu entrichten und kann bei der Zulassungsstelle oder direkt beim Hauptzollamt beantragt werden.

Verwaltung und Einziehung der Kfz-Steuer

Seit 2014 wird die Kfz-Steuer vom Zoll verwaltet. Die Steuer wird in der Regel per Lastschrift vom Konto des Fahrzeughalters eingezogen. Bei Nichtzahlung können Säumniszuschläge anfallen und die Zwangsabmeldung des Fahrzeugs drohen.

Wichtige Informationen zur Kfz-Steueranpassung

Abschließender Hinweis: Da die Kfz-Steuer regelmäßig reformiert und an umweltpolitische Anforderungen angepasst wird, sollten sich Autobesitzer über die aktuell geltenden Bestimmungen informieren, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Insbesondere für zukünftige Autobesitzer ist es ratsam, sich im Vorfeld darüber zu informieren, wie hoch die Kfz-Steuer für den ins Auge gefassten Gebrauchtwagen ausfällt, um die Gesamtkosten exakt kalkulieren zu können.

Auto-Ankauf

Möchten Sie Ihr Auto verkaufen?


ID: 69145   |  erstellt am: 16.08.2023 17:36   |   veröffentlicht am: 16.08.2023 17:52   |   bearbeitet am: 05.12.2024 15:40
cmsGENIAL cmsGENIAL
© 2014 - 2025
4508     999    
AnkaufAutos.de
Telefon: +49 3379 591 001
Mobil: +49 176 277 50 500
E-Mail: info@ankaufautos.de
PIN