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Jahressteuer für Gebrauchtwagen

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Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer für Gebrauchtwagen

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Definition: Die Jahressteuer für Gebrauchtwagen, auch bekannt als Kraftfahrzeugsteuer, ist eine periodisch wiederkehrende Abgabe, die Fahrzeughalter in Deutschland an das Finanzamt entrichten müssen. Die Höhe der Steuer bemisst sich primär nach dem Fahrzeugmodell, dem Alter des Autos, dem Antrieb (z.B. Benzin, Diesel, Elektro), dem Motorhubraum sowie den Emissionswerten, insbesondere dem CO2-Ausstoß.

Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer für Benzin- und Dieselfahrzeuge

Berechnung der Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer wird wie folgt berechnet:

  1. Für Benzinfahrzeuge wird ein fester Satz pro angefangene 100 cm³ Hubraum erhoben.
  1. Für Dieselfahrzeuge fällt zusätzlich eine höhere Besteuerung pro angefangene 100 cm³ Hubraum an, was mit den höheren Emissionen, insbesondere von Stickoxiden (NOx), begründet wird.

Steuervorteile durch umweltfreundliche Fahrzeugtechnologien

  1. Fahrzeuge, die die Euro-Normen erfüllen, können steuerliche Vergünstigungen erhalten, da sie als umweltfreundlicher gelten.
  1. Bei Elektrofahrzeugen wird eine reduzierte oder gar keine Steuer erhoben, um den Kauf und Gebrauch emissionsfreier Fahrzeuge zu fördern.

Faktoren zur Berechnung der Kfz-Steuer für Gebrauchtwagen

Faktoren, die die Steuerhöhe beeinflussen:

  • Hubraum: Größere Motoren verursachen in der Regel höhere Steuerkosten.
  • Kraftstoffart: Dieselbetriebene Fahrzeuge sind in der Regel höher besteuert als benzinbetriebene Fahrzeuge.
  • CO2-Emissionen: Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen werden höher besteuert.

Besteuerungskriterien und -regelungen für Gebrauchtwagen

  • Schadstoffklasse: Je nach Schadstoffklasse (z.B. Euro 1 - Euro 6) variieren die Steuerbefreiungen und -erleichterungen.
  • Erstzulassung: Seit Juli 2009 werden Neuwagen nach einem CO2-basierten Steuersatz besteuert. Für Gebrauchtwagen, die vor diesem Datum erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin die alte Besteuerung.

Steuerliche Kosten beim Gebrauchtwagenkauf

Wichtig beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Wer einen Gebrauchtwagen erwirbt, sollte sich vorab über die Höhe der fälligen Kfz-Steuer informieren. Diese kann man über verschiedene Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums oder des Kraftfahrt-Bundesamtes, teilweise auch auf den Webseiten von Automobilclubs, ermitteln.

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ID: 69114   |  erstellt am: 16.08.2023 17:28   |   veröffentlicht am: 16.08.2023 17:34   |   bearbeitet am: 05.12.2024 12:30
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