Die Werksgarantie, oft auch Herstellergarantie genannt, stellt eine Zusage des Automobilherstellers dar, innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder bis zu einer festgelegten Kilometerleistung für die Beseitigung von Defekten und Funktionsstörungen am Fahrzeug aufzukommen, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Diese Zusage wird unabhängig vom Kauf eines Neuwagens oder eines zertifizierten Gebrauchtwagens direkt beim Kauf des Fahrzeugs gewährt und ist im Kaufvertrag festgehalten.
Umfang der Werksgarantie:
Die genauen Konditionen einer Werksgarantie können zwischen verschiedenen Herstellern erheblich variieren. In der Regel deckt die Werksgarantie die meisten Hauptkomponenten des Fahrzeugs ab, darunter Motor, Getriebe, Elektronik und Fahrwerksteile. Außergewöhnliche Verschleißteile wie Bremsbeläge und Reifen sind in der Regel nicht abgedeckt, ebenso wenig wie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Unfälle, Umwelteinflüsse oder mangelhafte Wartung durch nicht autorisierte Werkstätten.
Dauer der Werksgarantie:
Die Dauer einer Werksgarantie variiert je nach Automobilhersteller sowie teilweise nach Fahrzeugmodell. Häufig wird ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren oder eine bestimmte Kilometerleistung (oft zwischen 50.000 und 100.000 Kilometern) angegeben. Einige Hersteller bieten gegen einen Aufpreis eine Garantieverlängerung an, die die Schutzdauer noch einmal erweitert.
Abwicklung im Garantiefall:
Tritt während der Garantiezeit ein von der Werksgarantie abgedeckter Defekt auf, erfolgen Reparaturleistungen in der Regel kostenfrei für den Fahrzeughalter. Die Reparatur muss dabei üblicherweise bei einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden, um die Garantieansprüche nicht zu verlieren. Der Fahrzeughalter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug in regelmäßigen Abständen die vorgeschriebene Wartung erhält, um das Fortbestehen der Werksgarantie zu gewährleisten.
Abgrenzung von der gesetzlichen Gewährleistung:
Zu beachten ist, dass die Werksgarantie nicht mit der gesetzlichen Gewährleistung zu verwechseln ist, die unabhängig von der Herstellergarantie besteht. Während die Gewährleistung lediglich die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Kaufs absichert und in der EU standardmäßig zwei Jahre beträgt, bietet die Werksgarantie über diesen Zeitraum hinaus Schutz und ist ein zusätzliches Qualitätsversprechen des Herstellers.
Werks- vs. Anbietergarantien:
Neben der Herstellergarantie können auch erweiterte Garantien von Händlern oder unabhängigen Anbietern erworben werden. Diese müssen jedoch hinsichtlich Umfang, Laufzeit und Kosten sorgfältig mit der Werksgarantie verglichen werden, um ihre Vorteilhaftigkeit zu bewerten.